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Auch das noch

Genderverbot in Bayern und Hessen

Veröffentlicht am 10. 4. 2025, aktualisiert am 12. 4. 2025.

Seit April 2024 gelten in Bayern und Hessen „Genderverbote“. In Bayern sind Sonderzeichen wie Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich für mehrgeschlechtliche Personenbezeichnungen an Schulen, Universitäten und Behörden unzulässig. In Hessen gilt eine ähnliche Regelung für interne Verwaltungen von Universitäten und Landesbehörden. Sonderzeichen innerhalb eines Wortes werden an Hessens Schulen als Fehler gewertet.

Während andere nach einem Jahr „Genderverbot“ ein Fazit ziehen, möchte ich stattdessen etwas Grundsätzliches in diesem Zusammenhang ansprechen.

Kurz nach ihrer Einführung wurden die neuen Gender-Regelungen in der Öffentlichkeit unter der Überschrift „Genderverbot“ kommentiert und vielfach kritisiert. Grundlage dieser „Verbote“ war die Ablehnung der genannten Sonderzeichen im Wortinneren durch den „Rat der deutschen Rechtschreibung“, auch „Rechtschreibrat“ genannt. Es ging also um Rechtschreibung. Es ging nur vordergründig um Gendern.

Der Ausdruck „Genderverbot“ ist missverständlich. Die Befürworter des Genderns fühlten sich bevormundet und äußerten heftige Kritik. Gendergegner hegten die Hoffnung, dass von nun an in den genannten Einrichtungen nicht mehr gegendert werden würde. Doch wenn man von „Genderverbot“ spricht, sollte man sich darüber im Klaren sein, was „Gendern“ ist.

„Gendern“ ist mehr als nur die Verwendung von Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich & Co. „Gendern“ ist die Vermeidung des generischen Maskulinums, also maskuliner Formen für Personenbezeichnungen, bei denen das biologische Geschlecht im Kontext der jeweiligen Aussage keine Rolle spielt („Die Wähler haben gewählt“).

Dass das generische Maskulinum diese Funktion erfüllt, wird von Genderbefürwortern, wie man weiß, vehement bestritten. Und deshalb soll es möglichst vermieden und ersetzt werden durch andere Formen. Etwa durch Sonderzeichen (z. B. „Schüler*innen“, die in Bayern und Hessen jetzt nicht mehr erlaubt sind), Neutralformen (z. B. „Lehrkräfte“), Partizipialformen (z. B. „Teilnehmende“), Umschreibungen (z. B. „Wer einen Antrag stellt“ statt „Antragsteller“) oder Doppelnennung bzw. Paarnennung (z. B. „Bürgerinnen und Bürger“). All diesen Formen ist gemein, dass sie kein generisches Maskulinum darstellen. Und genau diese „Nicht-Verwendung“ des generischen Maskulinums ist der Kern des Genderns.

Besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die Doppelnennung („Bürgerinnen und Bürger“), bei der „Bürger“ ausschließlich für biologisch männliche Personen stehen. Das Gefährliche an dieser Paarnennung ist, dass viele in einem anderen als dem Doppelnennungskontext „Bürger“ ebenfalls als für biologisch männliche Personen stehend verstehen können. Je häufiger nämlich die maskuline Form „Bürger“ als „Bürgerinnen und Bürger“ auftaucht, desto häufiger wird „Bürger“ mit biologisch männlich assoziiert. Dass „Bürger“ auch generisch (generisches Maskulinum) verstanden werden können („alle Bürger dieser Stadt“), wird in den Hintergrund gedrängt. Schüler (beider Geschlechter – früher hätte ich das nicht dazusagen müssen!) beispielsweise, die in der Schule nur noch als „Schülerinnen und Schüler“ angesprochen werden, reden bereits heute von sich selbst fast nur noch als „wir Schülerinnen und Schüler“. Für diese Schüler gibt es praktisch kein generisches Maskulinum mehr.

Überall begegnet uns die Doppelnennung. „… fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“ Der „Arzt“ ist nur noch ein Mann. Die maskuline Personenbezeichnung erfährt dadurch eine semantische „Neudefinition“: (sprachlich) maskulin = (biologisch) männlich. Die vielzitierten, aber wissenschaftlich hoch angreifbaren Genderstudien, die dem generischen Maskulinum einen sogenannten „male biasד nachgewiesen haben wollen, gewinnen dadurch im Nachhinein an Gültigkeit, ohne jemals einen wissenschaftlich haltbaren Nachweis dafür erbracht zu haben, sondern allein deshalb, weil sich das Sprachgefühl vor allem der jüngeren Sprachgemeinschaft gegenüber der maskulinen Personenbezeichnung verändert hat.

Genau das spielt den Genderbefürwortern in die Karten. Je mehr die maskuline Form als für biologisch männlich stehend verstanden wird, desto mehr wird das generische Verständnis dieser Form abnehmen. In der Praxis bedeutet das: Wer die Doppelnennung verwendet, bewusst oder unbewusst, trägt damit, willentlich oder unwillentlich, das generische Maskulinum zu Grabe.

Der Duden geht sogar noch ein Stück weiter. Unter dem Vorwand, das sprachliche Verständnis der maskulinen Form in der Sprachgemeinschaft nur abbilden zu wollen, unterstützt er in seiner online-Ausgabe die Neudefinierung auch noch durch Bilder: Unter „Arzt“, der als männliche Person, die nach Medizinstudium […] die staatliche Zulassung […] erhalten hat, Kranke zu behandeln […]“ beschrieben wird, findet sich zusätzlich das Bild eines männlichen Arztes, klischeehaft im weißen Arztkittel. Der Duden spricht damit das Unterbewusstsein an, denn die Dudenredaktion weiß genau, dass ein Bild mehr sagt (und tiefer ins Unterbewusstsein dringt) als tausend Worte.

Vom Duden abgesehen, dessen Absichten bezüglich der Gendersprache durch solche subtilen Mittel klar zu erkennen sind, macht sich jeder, der die Doppelnennung auch nur unbewusst verwendet, damit ohne eigenes Wollen zum Handlanger der Genderlobby. Ich habe daher die Doppelnennung an anderer Stelle als „Trojanisches Pferd der Gendersprache“ bezeichnet und warne eindringlich davor, diese Genderform auf die leichte Schulter zu nehmen.

Nach dem bisher Gesagten sind die „Genderverbote“ also gar keine, denn sie ersetzen eine Genderform nur durch eine andere. Bestenfalls sind es Rechtschreibgebote. Dass eine gültige Rechtschreibung an Schulen, Hochschulen und in Behörden als gängige Praxis anzustreben sein sollte, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dazu braucht es keine Verordnung, darauf möchte ich an dieser Stelle durchaus einmal hinweisen. Aber soweit ist es schon gekommen.

Gravierender als ein Rechtschreibgebot als Genderverbot zu bezeichnen, sind die Aufschreie, die nach der Einführung dieser „Verbote“ zu hören und zu lesen waren:

Es sei rechtlich „problematisch, wenn eine geschlechtergerechte Schreibweise mit „Gendersternchen“, Doppelpunkt oder Unterstrich in staatlichen Einrichtungen wie Verwaltung, Schulen, Universitäten oder dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verboten werden soll“, lässt die staatlich geförderte Antidiskriminierungsstelle des Bundes verlautbaren. Abgesehen davon, dass es nichts Inklusiveres als das generisches Maskulinum gibt, da es nicht etwa, wie man uns glauben machen will, das biologisch männliche, sondern gar kein biologisches Geschlecht bezeichnet, könnte man durchaus auch so gendern: „weibliche und männliche und andere Schüler“, wenn man unbedingt Geschlechter nennen will, um die es in diesem Kontext aber gar nicht geht. Das wäre dann zwar nicht rechtlich, wohl aber stilistisch „problematisch“.

Auch Ferda Ataman, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle warnt: „das ‚Genderverbot‘ könne Diskriminierung fördern und Freiheiten beschränken“. Auf die Freiheit, falsch zu schreiben, trifft dies zu.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW gibt die Ansicht der Juristin Ulrike Lembke wieder, die „Behörden in der Pflicht [sieht], eine gendergerechte Sprache zu verwenden“. Eine auf der Internetseite grimmig dreinschauende junge Frau mit zugeklebtem Mund, ähnlich einer Geisel in einem durchschnittlich schlechten Krimi, soll den Charakter dieses angeblich „menschenverachtenden Sprechverbots“ wohl verdeutlichen.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass es neben Frau Lembke auch andere Juristen gibt, die die „Genderpflicht“ ganz anders sehen. Auch hier gilt: „Weibliche und männliche und übrige Juristen“ statt „Juristen“ wäre möglich, um auch ja kein Mitglied dieser Berufsgruppe unerwähnt zu lassen – aber auch albern, banal und sprachökonomischer Unsinn.

Gesagt wird auch, dass „die Auftraggeberin [des Lembke-Gutachtens] die Stadt Hannover“ sei. Hier wird „Auftraggeber“ gegendert, weil dahinter ein generisches Maskulinum vermutet wird, das es auf jeden Fall zu vermeiden gilt. Fälschlicherweise, denn es ist keines!

Auch die Politikwissenschaftlerin an der Universität Gießen, „Prof.in [sic!] Dr.in [sic!] Dorothée de Nève“, kommt zu Wort: „Das Genderverbot ist eines von vielen Themen, mit denen die AfD die politische Konkurrenz vor sich hertreibt“. Zwischen den Zeilen steht die behauptete Zuordnung: Ablehnung des Genderns = (Nähe zur) AfD.

Des Weiteren möchte ich noch den Deutschlandfunk zitieren, den Ratgeber in Genderfragen schlechthin: „Gendern verboten: Bayern zensiert Sprache in Behörden“ erscheint bei der Suche nach „Genderverbot“ als Titel auf der Seite der Suchergebnisse (und in den meta-Angaben der Internetseite). Hier bezeichnet ein gebührenfinanzierter öffentlich-rechtlicher Sender das Rechtschreibgebot, das noch nicht einmal ein Genderverbot ist, bereits als Zensur. Und dann wundern sich alle, warum die AfD leider(!) so stark geworden ist.

Da ich mir nicht die Laune verderben lassen möchte, und meinen Lesern auch nicht, höre ich an dieser Stelle auf. Doch mein Kopfschütteln bleibt. Darüber, dass diese Rechtschreibgebote als „Genderverbote“ dargestellt werden. Darüber, dass diese angeblichen Genderverbote einen so großen Wirbel erzeugen. Darüber, dass immer noch so viele dem Narrativ, wie man heute sagt, anhängen, dass das generische Maskulinum „Männer meine“. Darüber, dass durch das Gendern Frauen „sichtbarer“ werden und dadurch eventuell mehr Astronautinnen zu Mond fliegen. Und darüber, dass so viele alles nachplappern und so wenige selbst denken.

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