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Institutionelles Gendern

Gendern an Hochschulen

Veröffentlicht am 12. 12. 2021, aktualisiert am 11. 2. 2022.

Hochschulen sind Orte des kreativen Geistes und freien Denkens, zumindest sollten sie das sein. Und Hochschulen spiegeln auch an vielen Objekten ihrer Forschung den gesellschaftlichen Wandel wider.

So wurden in den letzten Jahren immer mehr Gender-Lehrstühle etabliert, denn kaum eine deutsche Hochschule kann es sich heute leisten, keine Genderforschung zu betreiben. Die finanziellen Mittel dafür scheinen unerschöpflich zu sein. Gender ist in. „Sexy“ hätte man früher gesagt, aber das könnte als frauenfeindlich verstanden werden, „geil“ ist da heute besser, da unverfänglicher (Ende der Polemik). Jedenfalls fördert der Nachweis der Benachteiligung einer gesellschaftlichen Gruppe mit größter Sicherheit neue Gender-Forschungsprojekte zutage. Auf diese Weise produziert Gender-Forschung selbst das Futter, von dem sie lebt, eine äußerst nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen. Ergebnisoffenheit könnte allerdings ein Forschungsprojekt in Gefahr bringen.

Auch Hochschulen erstellen „Leitfäden“, nach denen die Mitarbeiter zu sprechen oder schreiben angehalten werden, die zwar oft geltenden Sprachregeln zuwiderlaufen, aber dennoch durchgesetzt werden sollen. Anträge auf Fördermittel beispielsweise, die den Gender-Vorgaben nicht entsprechen, werden gar nicht erst bearbeitet oder der „Gender-Geldtopf“ bleibt geschlossen. Studentischen Abschlussarbeiten drohen bei Nichtbeachtung von Gender-Vorgaben Punktabzüge. Einem deutschen Universitätsprofessor wurden bei Wiederholung seiner Gender-kritischen Aussagen vom zuständigen Wissenschaftsminister disziplinarische und strafrechtliche Konsequenzen angedroht. Mich erinnert das an das Gebaren mittelalterlicher Landesfürsten, die ihren Untertanen eine bestimmte Religion verordnet haben.

Ja, es gibt rechtliche Vorgaben, die nicht nur Verwaltungen sondern auch Hochschulen betreffen, aber die Freiheit der Lehre und vor allem die der Sprache darf nicht beschnitten werden, gerade hier nicht.

In den angesprochenen Leitfäden wird der Gebrauch gendergerechter Sprache zwar offiziell nicht zur Pflicht gemacht, aber den Lehrern und Studenten dringend empfohlen. Wie diese „dringende Empfehlung“ in der Praxis aussehen kann, zeigt ein Beispiel aus Kassel, zu finden in der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeine (HNA):

Auf der Webseite der Uni steht u.a.: „Im Sinne der Lehrfreiheit steht es Lehrenden grundsätzlich frei, die Verwendung geschlechtergerechter Sprache als ein Kriterium bei der Bewertung von Prüfungsleistungen heranzuziehen.“ Und laut der Leiterin der Stabsstelle Gleichberechtigung, Sylke Ernst, können „Lehrende zum Beispiel in Hausarbeiten Punkte abziehen und so eine schlechtere Note geben, wenn die Geschlechtsbezeichnungen nicht korrekt sind“.

Die Universität Giessen macht es keinen Deut besser. Auch hier bekam ein Student die „Freiheit von Forschung und Lehre“ an deutschen Hochschulen zu spüren, wie die FAZ (Bezahlschranke) und der Verein Deutsche Sprache e.V. berichten.

Das ist aus meiner Sicht ein Skandal! Wir streiten aktuell um die Impfpflicht und einige bezeichnen dies bereits als Impfzwang, was es definitiv nicht ist. Aber was an den Hochschulen passiert, das ist eine Schande, ein Armutszeugnis für die deutsche Hochschullandschaft. Da die körperliche Unversehrtheit ja nicht betroffen ist, können die Universitäten die Genderpflicht tatsächlich auch durchsetzen. Welcher Student möchte seine Arbeiten unterbewertet wissen, nur weil er keine gegenderten Formen verwendet. Also unterwirft er sich dem Druck. Das kommt einem Genderzwang schon bedenklich nahe, wenn es das nicht bereits ist.

So beklagt sich der an der Uni Kassel studierende Lehramtsstudent Lukas Honemann, wie die HNA weiter schreibt: „Lukas Honemann dachte, er hätte alles richtig gemacht. Fachlich hatte der Kasseler Lehramtsstudent in der Arbeit zwar sauber gearbeitet, aber er hatte lediglich das generische Maskulinum verwendet. Weil der 20-Jährige nur die männliche Wortform benutzte und nicht genderte, bekam er Punktabzug. Andere Dozenten, sagt Honemann, gäben selbst dann schlechtere Noten, wenn man per Fußnote klarstelle, dass in der Hausarbeit stets alle Geschlechter gemeint seien.“ Und die HNA schreibt weiter:

„Der Rechtswissenschaftler Christoph Gröpl hält das Vorgehen der Uni sogar für „rechtlich unvertretbar“. Der Experte, der in Saarbrücken Professor für Staats- und Verwaltungsrecht ist, urteilt:

„Die Durchsetzung einer nicht regelkonformen, aktiv-kämpferischen Sprachpolitik mittels universitärer oder anderer Prüfungen genießt nicht den Schutz der Lehrfreiheit.“

Inzwischen hat die Uni Kassel ein Gutachten in Auftrag gegeben, um diesen Vorgang untersuchen zu lassen. Dieses Gutachten, erstellt von Professor Michael Sachs, liegt mittlerweile vor, wird aber der Öffentlichkeit vorenthalten. Selbst der betroffene Student erhält keine Auskunft über den Originaltext des Gutachtens. „Die Uni Kassel möchte offenbar allein die Deutungshoheit über ein Gutachten behalten; […]“ so Dr. Holger Klatte, Geschäftsführer des Vereins Deutsche Sprache (VDS). Warum wohl?

Hier weht kein freier Geist mehr, hier herrscht geistige Windstille.

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