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Institutionelles Gendern

Gendern in öffentlichen Verwaltungen

Veröffentlicht am 12. 12. 2021, aktualisiert am 20. 3. 2022.

Fast alle Städte haben in sogenannten Leitfäden Richtlinien zum Einsatz gendergerechter Sprache in der Kommunikation innerhalb der Verwaltungen und mit dem Bürger herausgegeben. Hier ein paar Beispiele:

 

Berlin:

Unter „Grundsätze der sprachlichen Gleichbehandlung“ heißt es:

„Zugunsten der Klarheit und Lesbarkeit eines Textes sollte vorrangig eine neutrale Formulierung verwendet werden. Ist dies nicht möglich, sollen Paarformulierungen gewählt werden.“

Erreichbar z.B. durch Verwendung geschlechtsneutraler Personenbezeichnungen oder Vermeidung von Personenbezeichnungen.

Neutrale Formulierungen wären dann beispielsweise:

Geschlechtsneutrale Substantive, z.B.: Person, Dienst-, Lehr- oder Fachkraft, Elternteil, Abkömmling

Substantivierung von Adjektiven oder Partizipien im Plural z.B.: die Anwesenden, die Beschäftigten, die Lehrenden, die Auszubildenden

Kollektivbezeichnungen, z.B.: „die Delegation“ statt „die Vertreterinnen und Vertreter“

Verwendung des Relativpronomens „wer“, z.B.: „wer einen Antrag stellt, muss … vorlegen.“ statt „der Antragsteller muss vorlegen …“

 

Paarformulierungen:

Verzicht auf Possessivpronomen, z.B.: „das Zeugnis“ statt „sein oder ihr Zeugnis“

Verwendung von passivischen Konstruktionen, z.B.: „Bei der Zulassung zur Prüfung ist nachzuweisen…“ statt „Er oder sie hat nachzuweisen …“

Gebrauch adjektivischer statt genetivischer [sic] Bestimmungen, z.B.: „psychologischer Rat“ statt „Rat der Psychologin oder des Psychologen“

Verwendung geschlechtsneutraler Pluralformen, z.B.: „Schülerinnen und Schüler sollen ihre Arbeit…“ statt „die Schülerin oder der Schüler soll ihre oder seine Arbeit …“

Vermeidung von Relativsätzen mit Personenbezeichnungen im Singular als Bezugswort. (z.B.: „Der Schüler oder die Schülerin, der oder die …“, Anmerk. d. Verfassers)

Immerhin wird hier kein Genderstern verwendet oder andere Sonderzeichen.

 

Hannover:

In einem Flyer mit dem Titel „Sprache macht Wirklichkeit“ finden sich u.a. Aussagen wie: „Mitgemeint ist nicht mitgedacht. Das generische Maskulinum ist nicht neutral. Begriffe wie die Erzieher oder der Mitarbeiter sind männlich assoziiert. Nachweisbar fühlen sich Frauen davon nicht gleichermaßen angesprochen.“

Dass „Sprache Wirklichkeit macht“ ist zwar eine von Gender-Befürwortern häufig geäußerte These, die allein deshalb aber noch nicht wahr ist. Ebensowenig die These, das generische Maskulinum sei nicht neutral. Die Fragwürdigkeit der das angeblich beweisenden Studien habe ich bereits angesprochen.

Weiter heißt es:

„Mit der Möglichkeit einer dritten Geschlechtsoption im neuen Personenstandsgesetz sollte das System der Zweigeschlechtlichkeit aber auch sprachlich überwunden werden. Menschen, die sich nicht eindeutig als Frau oder als Mann definieren, fühlen sich von Doppelformen diskriminiert. Verwaltungen sollten daher geschlechtsumfassende Formulierungen verwenden.“

Hier wird immerhin anerkannt, dass die Praxis der Beidnennungen der Geschlechter potentiell diejenigen diskriminiert, die sich dem „dritten Geschlecht“ o.ä. zuordnen. Der naheliegendere Schluss wäre allerdings, das alle ansprechende generische Maskulinum zu verwenden und dessen integrative Funktion anzuerkennen.

Sollten andere geschlechterumfassende Formulierungen nicht möglich sein, wird der Genderstern als Alternative angeboten:

„Gender-Stern* Wenn geschlechtsumfassende Formulierungen nicht möglich sind, empfehlen wir als Gleichstellungsbeauftragte den Gender-Stern zu verwenden[…]. Der Gender-Stern […] dient als sprachliches Mittel, um alle sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten anzusprechen.“

Den Hinweis auf die integrative Funktion des generischen Maskulinums könnte ich mir an dieser Stelle fast sparen.

 

Neuss:

Die Stadt hat sich in ihrer „Geschäftsordnung des Rates der Stadt Neuss“ in der Fassung vom 18. 9. 2021 auf den Genderstern festgelegt. Ein Beispiel daraus unter §4 Schriftführung des Rates:

„(1) Der Rat bestellt auf Vorschlag der*des Bürgermeisterin*Bürgermeisters nach § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine*n Bedienstete*n der Stadtverwaltung zum*zur Schriftführer*in des Rates und für den Fall der Verhinderung eine oder mehrere Stellvertretungen.
(2) 1) Die Schriftführung nimmt die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse auf. 2) Sie unterstützt die*den Bürgermeister*in nach deren*dessen Weisung bei der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben.“

Und unter §16 Wortmeldung und Worterteilung, Punkt (1):

1) Ein*e Stadtverordnete*r darf nur das Wort ergreifen, wenn ihm die*der Bürgermeister*in das Wort erteilt hat. 2) Die*der Bürgermeister*in erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. 3) Wortmeldungen erfolgen durch Handaufheben. 4) Melden sich mehrere Redner*innen gleichzeitig zu Wort, so entscheidet die*der Bürgermeister*in. 5) Zu derselben Sache soll ein*e Redner*in in der Regel nicht mehr als dreimal das Wort erhalten.“

Schwer verdauliche Kost, aber immerhin wird diese Genderstern-Handhabung in der gesamten Geschäftsordnung konsequent durchgehalten.

 

Freiburg:

Der Leitfaden (2019) beginnt im Geleitwort des Oberbürgermeisters mit der Anrede: „Liebe Freiburger_innen, liebe Mitarbeiter_innen,“.

Und weiter heißt es:

„Seit dem 1.1.2018 gilt innerhalb der Stadtverwaltung Freiburg die Organisationsverfügung zur verbindlichen Anwendung der geschlechtergerechten Sprache und der Nutzung des Gender-Gaps (Unterstrich). Der Gender-Gap soll die Grenzen der binären Kategorisierung in der Sprache auflösen und bindet neben der geschlechtlichen Identität und der sexuellen Orientierung weitere soziale Dimensionen mit ein […].“

Die Grenzen der binären Kategorisierung der Sprache, die aufzulösen seien, darum geht es also. Grenzen in der Sprache lösen sich von selbst auf, sobald sie nicht mehr gebraucht werden, da sollte man der Evolution der Sprache, also dem Sprachgebrauch seiner Anwender vertrauen. Dazu bedarf es keiner Bevormundung von oben. Nicht dass sich nicht-binäre Identitäten nicht in der Sprache wiederfinden sollen, das können sie auch mit dem generischen Maskulinum (ich wiederhole mich).

Im Übrigen berührt die Verwendung von Unterstrich und anderen Sonderzeichen in der Gender-Sprache auch eine EU-Richtlinie, die die öffentliche Pflicht von Verwaltungen zur digitalen Barrierefreiheit regelt. Im Zusammenhang mit der Sprachausgabe und dem automatisierten Vorlesen für Blinde und Sehbehinderte sind derartige Zeichen sehr problematisch.

Wer sich in diesbezüglichen Rechtsfragen einen Überblick verschaffen möchte, dem empfehle ich die bereits etwähnte, sehr informative Seite juraforum.de.

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